Flugbetriebe, besser beraten durch Capacity Aviation

Unabhängig davon, ob Sie ein kleines Unternehmen der Geschäftsluftfahrt oder eine große Fluggesellschaft sind, ist für den kommerziellen Flugbetrieb eine Betriebsgenehmigung erforderlich. Wir konzentrieren uns vor allem auf die Voraussetzungen für die Beantragung eines Luftverkehrsbetreiberzeugnisses (AOC) innerhalb der Europäischen Region (EU). In Zusammenarbeit mit unseren internationalen Partnern in anderen Regulierungsbereichen der Luftfahrt ermöglichen wir jedoch auch die Beantragung von Betriebsgenehmigungen außerhalb der EU.

Die Grundlage für ein AOC/NCC in Europa bilden verschiedene EU-Verordnungen, die durch die nationalen Vorschriften der jeweiligen Mitgliedsländer ergänzt werden. Um sich erfolgreich für ein AOC oder NCC zu bewerben, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Lassen Sie sich noch heute von unserem Team der Capacity Aviation beraten. 

Flugbetriebe

Flugbetrieb ist unser Geschäft!

Luftverkehrsbetreiberzeugnis (AOC)

Wir bieten unseren Kunden eine Vielzahl von Dienstleistungen an, insbesondere solche, die für den kontinuierlichen Betrieb gemäß den neuen EASA-Vorschriften unerlässlich sind. Wir stellen eine umfassende Dokumentation zur Verfügung und begleiten Sie durch den gesamten Genehmigungsprozess.

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Private Operationen (NCC/NCO)

Operative Exzellenz in der Luftfahrt ist ein kontinuierliches Streben aller Organisationen. Unsere Spezialisten sind in der Lage, die operative Leistung Ihrer Fluggesellschaft deutlich zu steigern. Wir unterstützen Sie dabei, kundenorientierte Lösungen zu finden und kapazitätsbedingte Herausforderungen zu meistern.

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Unternehmen

Ihr Unternehmen sollte eine unabhängige juristische Person sein, die überwiegend im Besitz von Einzelpersonen oder Unternehmen innerhalb der EU ist. Der geografische Standort des Unternehmens bestimmt, welche Luftfahrtbehörde dafür verantwortlich ist.

Geschäftsmodell

Als Voraussetzung für die Betriebsgenehmigung muss den Luftfahrtbehörden ein realisierbares Geschäftsmodell vorgelegt werden. Capacity Aviation unterstützt Sie bei der Entwicklung und Umsetzung nachhaltiger Geschäftsmodelle in der Luftfahrt.

Ausreichendes Kapital

Eine weitere Voraussetzung für die Erlaubnis zur Durchführung des Flugbetriebs ist der Nachweis einer ausreichenden Kapitalausstattung. Dies ist keine einmalige Voraussetzung für die Erlangung der Betriebserlaubnis, sondern eine ständige Verpflichtung und muss kontinuierlich nachgewiesen werden.

Genehmigtes Personal

Die Führungskräfte müssen sowohl hinsichtlich ihrer Ausbildung und Berufserfahrung als auch bei der Ausübung ihrer Aufgaben strenge gesetzliche Anforderungen einhalten. Wir unterstützen Sie bei der Suche und Auswahl geeigneten Personals. Wir bieten auch temporäre Personallösungen an.

Prozesse und Handbücher

Für die Luftfahrt gelten vielfältige Regeln und Pflichten. Betriebliche Prozesse werden im Betriebshandbuch beschrieben, während Prozesse zur Wartung und Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit in einem „Continuing Airworthiness Management Exposition“ detailliert beschrieben werden. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung aller für Ihre Genehmigung erforderlichen Unterlagen.

Die passende Flotte

Ebenso grundlegend wie unerlässlich für die Ausstellung eines AOC: eine Flotte. Eine Beantragung eines Luftverkehrsbetreiberzeugnisses ohne Luftfahrzeug ist nicht möglich. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl der perfekten Flotte für den geplanten Einsatz, bereiten die Finanzierung vor, verhandeln mit finanzierenden Banken, Leasinggesellschaften und Flugzeugherstellern und koordinieren die Inbetriebnahme Ihres Flugzeugs oder Ihrer gesamten Flotte.

Im Flugbetrieb kommt es auf die Details an!

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Anfragen

Unabhängig von der Komplexität oder den Anforderungen der Aufgabe bietet unser Betriebsteam weltweit rund um die Uhr Flugunterstützung und kümmert sich sowohl um den Passagier- als auch um den Frachtbetrieb.

Tel: +49 40 228 97 144

E-Mail: [email protected]

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