Werfen wir einen Blick auf Flugreisen mit Behinderung im Jahr 2023. Flugreisen sind seit geraumer Zeit die sicherste Art, Ihr Ziel zu erreichen. Obwohl das Fliegen nicht immer die schnellste Fortbewegungsart ist, ist es manchmal alternativlos. Aber ist es am bequemsten, wenn man mit einer Behinderung reist? Hier teilen wir unsere Erkenntnisse und unser Angebot, um Sie bei Ihren Flugreiseplänen zu unterstützen.
Im Jahr 2008 führte die Europäische Union die Verordnung (EG) ein. Nr. 1107/2006 .Darin wurde eine Grundlage geschaffen, die besagt, dass die „Rechte behinderter Fluggäste und Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität“ gleichgestellt werden sollten, so wie sie auch für unbehinderte Bürger gelten.
Sind dadurch alle Probleme für Menschen mit eingeschränkter Mobilität auf Flughäfen und in Flugzeugen gelöst? Unglücklicherweise nicht. Deshalb erfahren Sie hier ausführlich, wie Sie Ihre Reise erfolgreich gestalten, wen Sie als Ansprechpartner kennen sollten und welche Alternativen es über die kommerzielle Luftfahrt hinaus gibt.
Als Mensch mit Behinderung sollten Sie keiner Diskriminierung gegenüber sogenannten nichtbehinderten Menschen ausgesetzt sein. Das bedeutet, dass Flughäfen und Fluggesellschaften dafür sorgen müssen, dass Ihr Reiseerlebnis ohne Einschränkungen gewährleistet ist.
Darüber hinaus sollten als Person mit Einschränkungen keine Gebühren für die Dienstleistung erhoben werden. Alle Passagiere spenden mit ihren Tickets einen kleinen Solidaritätsbetrag an die jeweiligen Flughäfen und Fluggesellschaften. Mit diesem Beitrag soll sichergestellt werden, dass alle Reisekosten im Zusammenhang mit eingeschränkten Personen abgedeckt sind. Wir glauben, dass dies der richtige Ansatz ist. Es ist jedoch auch wichtig, sich dieser Tatsache bewusst zu sein und zu verstehen, dass Sie das Recht haben, auf solche Dienste zuzugreifen.
Mittlerweile wissen wir, dass die Europäische Union eine Verordnung erlassen hat, die den uneingeschränkten Flugverkehr für alle Menschen ermöglichen soll. Ähnliche Regelungen gibt es auch auf der anderen Seite des Atlantiks.
Die Vereinigten Staaten von Amerika haben die „Americans with Disabilities Act (ADA).)“, die darauf abzielt, zu verhindern, dass eine Person aufgrund ihrer Einschränkungen diskriminiert wird.
In der Europäischen Union wird die Verordnung direkt für die Luftfahrt umgesetzt und es gibt kein übergeordnetes lokales Recht für jeden Mitgliedsstaat.
In den Vereinigten Staaten von Amerika gibt es jedoch eine genaue Definition, die als „Air Carrier Access Act (ACAA)„, in dem detailliert dargelegt wird, was Flughäfen und Fluggesellschaften tun müssen, um Diskriminierung einzudämmen.
Die meisten Länder halten sich an diese beiden Vorschriften, kopieren diese im Grunde.
Personen mit eingeschränkter Mobilität müssen wie alle Passagiere Sicherheitskontrollen durchlaufen. Das ist natürlich notwendig und angemessen. Die Sicherheitskontrollen werden häufig durch Vertragspersonal der Bundespolizei des jeweiligen Landes durchgeführt. In den meisten Fällen wird diese Aufgabe nicht von der Polizei oder der Grenzkontrolle selbst wahrgenommen. Und das führt zu vielen Problemen. Insbesondere im Umgang mit Einschränkungen ist die Ausbildung dieses Personals oft unzureichend. Planen Sie hier unbedingt mehr Zeit ein (wir empfehlen 2,5 Stunden vor Abflug an der Sicherheitskontrolle) oder informieren Sie sich, ob der jeweilige Flughafen besondere Sicherheitsmaßnahmen für Sie eingerichtet hat.
Seien Sie auch darauf vorbereitet, dass die Interaktion etwas ungeschickt sein kann. Beispielsweise muss ein Rollstuhl gesondert untersucht werden. Seien Sie also geduldig.
Ein weiterer Kritikpunkt ist die Nutzung von Waschräumen und Toiletten in Flugzeugen und auf Flughäfen. Die aktuelle Standardbreite von Flugzeugtoiletten beträgt 50 Zentimeter (für Flugzeuge mit einem Gang) und ist damit deutlich zu klein. Ohne den speziellen, schmaleren Flugzeugrollstuhl und ohne fremde Hilfe ist die Benutzung der Toilette im Flugzeug nahezu unmöglich.
Darüber hinaus hat nicht jede Fluggesellschaft diesen Spezialrollstuhl an Bord. Der Grund ist einfach und erklärt viele der Einschränkungen, mit denen Menschen mit eingeschränkter Mobilität konfrontiert sind: die damit verbundenen Kosten.
Allerdings sind Fluggesellschaften verpflichtet, einen solchen Rollstuhl bereitzustellen. Hierfür ist eine vorherige Anmeldung bei der jeweiligen Fluggesellschaft notwendig. In den meisten Fällen sollte dies 48 Stunden vor Abflug erfolgen. Nur wenige Fluggesellschaften können innerhalb von 48 Stunden umgehend reagieren.
Der einzige positive Aspekt ist, dass Fluggesellschaften für diesen Service keine Gebühren erheben dürfen.
Seien Sie auch darauf vorbereitet, dass die Interaktion etwas ungeschickt sein kann. Beispielsweise muss ein Rollstuhl gesondert untersucht werden. Seien Sie also geduldig.
Viele Flüge, insbesondere von kleineren Flughäfen, bringen Sie nicht direkt zu Ihrem Wunschziel. Daher sind Anschlussflüge üblich. Die Bereitstellung von Rollstühlen und anderen Dienstleistungen nimmt immer etwas mehr Zeit in Anspruch, als eine nichtbehinderte Person benötigen würde.
Es ist wichtig, dass Anschlussflüge genügend Zeit am Anschlussflughafen haben. Wir empfehlen mindestens 90 Minuten. Das mag zunächst viel klingen, aber wenn der erste Flug bereits 45 Minuten Verspätung hat, verkürzt sich Ihre Umsteigezeit rapide. Vor allem der Sommer mit seinem hohen Flugaufkommen und der Winter mit seinen Schlechtwetterphasen sind geradezu ein Garant für Flugverspätungen.
Wenn Sie bei Ihrer Fluggesellschaft Ihren Sitzplatz frei wählen können, entscheiden Sie sich am besten für einen Sitzplatz am Gang. Dadurch sind Sie mobiler und die Flugbegleiter können leichter auf Ihre Bedürfnisse eingehen. Die möglichen Unannehmlichkeiten für Passagiere neben Ihnen sollten Sie nicht dazu verleiten, die falsche Wahl zu treffen. Flugbegleiter, sofern Sie sie über Ihre Einschränkungen informiert haben, sich Ihrer Situation bewusst sind und bereits mit ähnlichen Szenarien zu tun hatten.
Vorteilhaft ist die Nähe zu den Toiletten. Diese Informationen sind häufig über den Sitzplan der Fluggesellschaft verfügbar, oder Sie können sich vorab auf Plattformen wie z. B. mit der Lage Ihres Sitzplatzes vertraut machen SeatGuru.
In allen Ländern der Europäischen Union gibt es Beschwerdestellen für Menschen mit Behinderungen. In Deutschland wird die Beschwerdestelle vom Luftfahrtbundesamt verwaltet.
Wir empfehlen dringend, diese Ressourcen zu nutzen. Nach unserer Erfahrung führen einzelne Beschwerden möglicherweise nicht zu wesentlichen Veränderungen, bleiben aber dennoch wichtig.
Wenn sich Beschwerden häufen, sind Fluggesellschaften und Flughäfen gezwungen, aktiv nach Lösungen zu suchen, und am Ende erhalten Sie möglicherweise sogar eine Entschädigung.
Im Idealfall müssen Sie nicht alleine reisen, sondern haben eine geschulte Person an Ihrer Seite, sei es Ihr Partner, ein Freund oder ein angestellter Helfer. Informieren Sie die Fluggesellschaft rechtzeitig über Ihre Einschränkungen. An deutschen Flughäfen sind das Deutsche Rote Kreuz bzw. der Arbeiter-Samariter-Bund für die Hilfeleistung zuständig und haben Personal und Ausrüstung an den jeweiligen Flughäfen stationiert.
Zur besseren Einschätzung der von Ihnen benötigten Unterstützung gibt es Abkürzungen als Mobilitätscodes. Diese Codes sind international anerkannt. Es gibt beispielsweise folgende Abkürzungen:
Diese Codes helfen den Mitarbeitern der Fluggesellschaft, Ihre spezifischen Bedürfnisse schnell zu verstehen und entsprechende Hilfe zu leisten.
Erforderliche medizinische Geräte wie ein Rollstuhl, ein CPAP-Gerät oder Diabetes-Überwachungsgeräte werden nicht auf Ihr Handgepäck angerechnet.
Stellen Sie sicher, dass Sie wichtige Dokumente wie Ihren Terminplan, ein ärztliches Attest (falls vorhanden), Notfallkontakte und alle notwendigen medizinischen Informationen leicht zugänglich in Ihrem Handgepäck aufbewahren. Packen Sie medizinische Warnhinweise ein und bewahren Sie diese bei sich auf. Im Notfall können diese Informationen im wahrsten Sinne des Wortes lebensrettend sein.
Minimieren Sie den Stress am Flughafen, indem Sie genügend Zeit einkalkulieren und auch den Transport zum und vom Flughafen einbeziehen. Kommen Sie früh am Flughafen an – bei einem Schengen-Flug legen wir besonderen Wert auf 2,5 Stunden vor Abflug, bei Reisen ins Ausland sogar noch früher.
Wenn Sie zuvor mit Ihrer Fluggesellschaft Kontakt aufgenommen haben, wird diese einen Mitarbeiter benennen, der Sie bei Ihrer Ankunft oder beim Check-in mit einem Rollstuhl (sofern Sie einen benötigen) abholt und Sie durch die Sicherheitskontrolle bringt.
Wenn nicht, sollten Sie Ihren ersten Halt am Ticketschalter des Flugtickets einlegen. Hier können Sie bestätigen oder bestätigen, dass alles für Sie vorbereitet ist und wo Sie Ihren Guide treffen.
Falls Sie medizinische Geräte mit sich führen, die Sie am Flughafen nicht benötigen, haben Sie hier die Möglichkeit, diese zusammen mit Ihrem Gepäck aufzugeben, um Ihren Aufenthalt am Flughafen zu vereinfachen. All dies wird kostenlos zur Verfügung gestellt und ermutigt Sie, es zu nutzen.
Sie werden von Ihrem persönlichen Guide durch die Sicherheitskontrolle geführt. Abhängig von der verfügbaren Flughafenausrüstung kann dies jedoch länger dauern als bei allen anderen. An dieser Stelle gibt es nichts zu unternehmen, aber es ist wichtig, dass Sie im Voraus alle Vereinbarungen mit Ihrer Fluggesellschaft treffen.
Ihr Reiseleiter wird Sie zur richtigen Zeit zum Tor bringen. Einige Flughäfen bieten spezielle Lounges oder sogar Lounge-Zugang an, bis Sie an Bord Ihres Flugzeugs gehen.
Darüber hinaus erhalten alle Handgepäckstücke, wie z. B. Ihr Rollstuhl, ein international standardisiertes Etikett und Sie sitzen bis zum Einsteigen in das Flugzeug in Ihrem eigenen Rollstuhl. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihren eigenen Rollstuhl mitzubringen, anstatt den Flughafenrollstuhl zu nutzen.
Die Unterbringung erfolgt zunächst bei Familien und bei Menschen mit Behinderungen. Das nimmt die meiste Zeit in Anspruch und ist für Sie viel bequemer, als Erster einzusteigen, da Sie nicht von allen angestarrt werden müssen.
Entsprechend geschultes Personal steht zur Verfügung, um Ihnen beim Einsteigen und Verlassen des Flugzeugs behilflich zu sein. Obwohl sie darin geschult wurden, Ihnen entgegenzukommen, ist Kommunikation der Schlüssel zum Erfolg. Lassen Sie sie wissen, was Sie ihnen mitteilen möchten.
Zu diesem Zeitpunkt wird Ihr Rollstuhl durch einen Rollstuhl der Fluggesellschaft ersetzt, der in den schmalen Gang Ihres Flugzeugs passt. Ihr persönlicher Rollstuhl wird in den Frachtbereich des Flugzeugs gebracht.
Die kurze Antwort lautet: Ja. Allerdings bringt jede Alternative Vor- und Nachteile mit sich und ist nicht für jeden Fall geeignet. Kommen wir zu den Alternativen.
Natürlich sind Privatjets im Vergleich zu einem Flugticket zum Economy-Tarif einer Fluggesellschaft sehr teuer. Es gibt jedoch Fälle, in denen ein Privatjet seine Kosten durch die Vorteile ausgleichen kann, die ein Privatjet bietet.
Allerdings ist nicht jeder Privatjet geeignet, ebenso wie nicht jede Fluggesellschaft die richtige Sorgfalt walten lässt. Wir können Ihnen jedoch gerne bei der Auswahl des richtigen Privatjets für Ihre Reise behilflich sein.
Bei Ambulanzflugzeugen handelt es sich in der Regel um umgebaute Privatjets mit besonderer Sitzplatzkapazität. Dies können besonders breite Sitze oder sogar Betten sein, wenn das Reisen während der gesamten Reise bequemer ist.
Darüber hinaus kann bei Bedarf auch eine ärztliche Leistung hinzugebucht werden, sodass keine „Doctors Permission to Fly“ erforderlich ist.
Die Kosten für die Anmietung eines Ambulanzflugzeugs müssen jedoch berücksichtigt werden und lohnen sich nur, wenn die erwähnte besondere Sorgfalt erforderlich ist. Normalerweise sind diese Ambulanzflugzeuge im Vergleich zu Privatjets günstiger.
Diese Option mag überraschen. Allerdings sind typische Passagierflugzeuge wie ein Airbus A320, eine Boeing 737 oder sogar ein Canadair-Regionaljet günstiger als Privatjets auf derselben Strecke und demselben Flugplan. Sie weisen immer noch einige Einschränkungen auf, wie z. B. den schmalen Gang, jedoch kann jedes Detail im Voraus organisiert werden und ist besonders dann eine Überlegung wert, wenn mehr Passagiere reisen.
Zusätzlich zu den oben bereits erwähnten Gegenständen können Flugbesatzungsmitglieder Passagieren mit Behinderungen dabei helfen, Lebensmittel zu identifizieren und Pakete zu öffnen, können Passagiere jedoch nicht wirklich füttern. Wenn Sie mehr Unterstützung benötigen, als Ihnen ein Flugbegleiter leisten kann, sollten Sie in Betracht ziehen, mit einer Begleitperson zu reisen, die Ihnen besser helfen kann.
Wenn Sie eine körperliche Behinderung haben:
Wenn Sie eine haben Sehbehinderung:
Wenn Sie taub oder schwerhörig sind:
Wenn Sie eine neurologische Beeinträchtigung haben:
Wenn Sie eine Entwicklungsstörung haben:
Unabhängig davon, ob Sie persönlich mit einer Behinderung zu tun haben, ob es sich um eine vorübergehende oder langfristige Erkrankung handelt oder ob Sie jemanden mit einer Behinderung begleiten, können die Hindernisse, auf die Sie stoßen, sehr ähnlich sein.
Auch wenn es nicht die eine Lösung gibt, die für alle passt, ist barrierefreies Reisen mit sorgfältiger Vorbereitung und den zuvor erwähnten hervorragenden Vorschlägen heute einfacher denn je. Eine gute Vorbereitung, das Verständnis Ihrer Rechte und die Aufrechterhaltung einer effektiven Kommunikation sind wesentliche Aspekte, um sicherzustellen, dass Sie ein positives und angenehmes Reiseerlebnis haben.
Wir laden Sie ein, einen unserer Experten kostenlos anzurufen, um weitere Beratung zu erhalten oder zu Bitte melden Sie sich bei FragenS. Wenn Sie darüber nachdenken, Ihr eigenes Flugzeug zu chartern, sind wir auch für Sie da.
Unabhängig von der Komplexität oder den Anforderungen der Aufgabe bietet unser Betriebsteam weltweit rund um die Uhr Flugunterstützung und kümmert sich sowohl um den Passagier- als auch um den Frachtbetrieb.
Tel: +49 40 228 97 144
E-Mail: [email protected]
Die von Ihnen in diesem Webformular gemachten Angaben werden zur Beantwortung Ihrer Anfrage unter Verwendung der von Ihnen angegebenen Kontaktdaten verwendet. Um dies zu ermöglichen, können diese Informationen an Mitglieder unserer Unternehmensgruppe weitergegeben werden. Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzerklärung.
Unabhängig von der Komplexität oder den Anforderungen der Aufgabe bietet unser Betriebsteam weltweit rund um die Uhr Flugunterstützung und kümmert sich sowohl um den Passagier- als auch um den Frachtbetrieb.
Tel: +49 40 228 97 144
E-Mail: [email protected]
Die von Ihnen in diesem Webformular gemachten Angaben werden zur Beantwortung Ihrer Anfrage unter Verwendung der von Ihnen angegebenen Kontaktdaten verwendet. Um dies zu ermöglichen, können diese Informationen an Mitglieder unserer Unternehmensgruppe weitergegeben werden. Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzerklärung.